Beseitigung von Leerstand Der Gemeinderat möge beschließen: 1) Die Verwaltung prüft die juristische Möglichkeit der Enteignung der Eigentümerin des Gebäudes an der Gartenstraße 7 und die Überführung der Immobilie inkl. Grundstück in Gemeineigentum gem. §14 u. 15 des Grundgesetzes. 2)…