Hallo Tübingen!

Herzlichen Willkommen! Wir sind Die FRAKTION – PARTEI, DiB, Huhn und für euch im Gemeinderat Tübingen tätig. In unserer Fraktion sind Stefan Klepp und Markus Vogt.

Wir freuen uns, für die Tübinger Bürger*innen im Gemeinderat zu sein, das uns entgegen gebrachte Vertrauen ehrt uns und wir werden alles daran setzen das Leben in Tübingen zu verbessen.

Wenn Ihr Fragen oder ein Anliegen habt, dann könnt Ihr mit uns, über unser Kontaktformular, Kontakt treten.

Wir haben auch eine offene Fraktionssitzung und freuen uns über Besuch. Weitere Infos findet ihr bei Offene Fraktionssitzung.

Eure Fraktion, Die FRAKTION – PARTEI, DiB, Huhn

Mittwochspalte 19.08.2026: Finger weg von der Krone!

Royalistisch-aristokratisch anmutend plärrt es aus der lokalen CDU-Zentrale. Schier gar bigott wird von ihnen ihr quasi gottgegebenes Recht auf Privateigentum hochgehalten und postuliert. In der Kronenstraße haben Menschen in Not mit Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, und mit Sinn für das Gemeinwohl nun ihr Schicksal selbst in die Hand genommen, und das Grundbedürfnis Wohnen eingefordert. Für Menschen mit einem christlichen Wertekanon sollte das nachvollziehbar sein, im Speziellen wenn wir uns an die christliche Soziallehre erinnern möchten. So ist die Forderung, Wohnraum zu dekommodifizieren bzw. der Spekulation am freien Markt zu entziehen, nur nachvollziehbar. Da der freie Markt für Menschen mit geringen und Durchschnittseinkommen nach wie vor die Bedarfe des Lebens wie Wohnen nicht regelt, ja gar ausufernde soziale Nöte erzeugt, geht der nächste Vorschlag der konservativen Hochleistungs-Denkfabrik mindestens auf einer weiteren Ebene schief. Im Sinne einer Marktlogik bezahlbaren Wohnraum durch mehr Bauen zu schaffen, heißt den Grünflächenverbrauch zu steigern, und so die in Zeiten des Klimawandels dringend benötigten Wärmesenken durch diese Versiegelung weiter zu reduzieren. Währenddessen jagt eine Hitzewelle die nächste, Temperaturrekordwerte überschlagen sich. Es gibt Leute, Gruppen, die den Klimawandel leugnen; bei unserer Abstimmung zur Fortschreibung des Tübinger Klimaschutzprogramms im Juli im Gemeinderat hatte sich die CDU „konstruktiv enthalten“, was auch immer das heißen mag.
Froh bin ich über den klugen Umgang der Verwaltungsspitze und auch des Eigentümers mit den BesetzerInnen des Hauses in der Kronenstraße. Dass sie eben nicht der von der CDU geforderten Law & Order Mentalität gefolgt sind, denn „die Ziele der Gruppe und auch die Grundgedanken und das Engagement der Akteure sind nachvollziehbar und gut, es war nur das falsche Haus“ (C. Soehlke, Tagblatt 17.08.2026). Auch einen herzlichen Dank an dieser Stelle für den Zuspruch der Kronenstraßen-Nachbarschaft und die Solidarität in unserer Stadtgesellschaft! Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum, Kulturräume sowie kommerz- und konsumfreie Räume und Plätze, auch in der Innenstadt.

Mittwochspalte 18.03.2026: Weimer in den Eimer!

Auch in Tübingen. Zugegeben, ein Verein ist keine Buchhandlung, Zensur bleibt jedoch Zensur. Kein Problem für die AL/Grüne-Gemeinderatsfraktion beim „Streichantrag“ (s. die öffentlich zugängliche Vorlage 804e/2025) hinsichtlich Fördermittel für die Tübinger Gesellschaft Kultur des Friedens? Ihr sollen die jährlichen Zuschüsse der Stadt für ihre Arbeit komplett gestrichen werden, Trommelwirbel: Weil der AL/Grünen-Fraktion die Arbeit der Gesellschaft politisch nicht in den Kram passt! Ein Schelm wäre einer, der mit „das ist doch keine Überraschung“ reagiert. Es bleibt nur zu hoffen, dass dadurch die anderen rechts-konservativen Fraktionen im Tübinger Gemeinderat sich nicht ermuntert fühlen, ebenfalls radikal im Sinne ihres Haushaltkonsolidierungs-Fetisch den Rotstift bei unseren anderen wichtigen Tübinger sozialen Initiativen, wie z.B. einem politisch linken Chor, anzusetzen, und ihnen die Gelder zu nehmen. Das Öffnen der Büchse der Pandora sozusagen.
Als vor ein paar Jahren die Gemeinnützigkeit, und dadurch folglich finanzielle Mittel, diverser Non-Profit-Organisationen, wie z.B. Attac, Campact etc., in Frage gestellt wurde, schrien sie noch, die Grünen. Der Zeitgeist wandelt sich, die AfD versucht im Gleichklang mit CDU/CSU politisch unliebsame Organisationen aus dem Weg zu räumen, in dem sie unter anderem Fördermittel für Demokratie-Projekte streichen wollen. Ich hab in Tübingen darauf keinen Bock!!

Mittwochspalte 15.10.2025: Bürokratie-Abbau, aber richtig!

Ach, ist es wieder unschön! Das Geschreie um Bürokratie-Abbau nimmt derart kuriose Formen an, sodass doch ein:e jede:r davon profitieren würde, so erscheint es in der undifferenzierten, bürgerlichen Presse.

Wie wäre dagegen das: Aushöhlen von Sozialstaat, Arbeitnehmer:innenrechte (vergleiche die unsägliche Debatte um das Arbeitszeitgesetz), nicht zuletzt auch Menschenrechten heuer zu deklarieren als Bürokratie-Abbau- ein weiterer Clou der herrschenden Klassen. Was kann dagegen die progressive, gemeinwohlorientierte Politik auffahren? Vielleicht das Streichen des § 218 Strafgesetzbuch als Bürokratie-Abbau einzufordern, um der körperlichen Selbstbestimmung einen zeitgemäßen juristischen Rahmen im 21. Jahrhundert zu bescheren. Oder das Überwinden des Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes zu fordern, um der Vergesellschaftung der Produktionsmittel, und damit dem Gemeinwohl und sozialer Gerechtigkeit etwas näher zu kommen. Oder aufzuführen, wie ökonomisch ineffizient und nicht zielführend die vermeintlich verfassungswidrige Sozialstaatsreform hinsichtlich der Verschärfung des Bürgergeldbezugs ist. Menschen die überlebensnotwendigen finanziellen Mittel zu streichen, ist nicht nur ein armseliges moralisches Zeichen, es ist aus volkswirtschaftlicher, konsum- und wachstumsorientierter Sichtweise schlicht dumm! Aber doch gerade an der anderen Stellschraube, bei den schikanierenden regelmäßigen Kontrollen der Bedürftigkeit für die Grundsicherung, gebe es massiv Potential, Bürokratie abzubauen, und so den Sozialstaat finanzierbar zu halten, wie von Sozialamtsleiter:innen plausibel dargestellt. Um das Gesundheitssystem zu entlasten schlägt die kassenärztliche Bundesvereinigung die Erhöhung der Fehltage von drei auf vier für die Attestpflicht bei Krankheit vor. Bauen Sie also hier nicht noch unnötig Bürokratie auf, indem Sie mit der reaktionären Wiedereinführung eines Karenztages bei Krankheit der Kapitalseite mal wieder den Silberrücken streicheln, liebe Bundesregierung. Wir als Kommunen benötigen dringend den finanziellen Spielraum, um den uns von Land und Bund übertragenen Aufgaben angemessen gerecht zu werden. Das haben die Menschen verdient.

Mittwochspalte 14.05.2025: Freiheit stirbt mit Sicherheit

Die durch die Stadtverwaltung anberaumte flächendeckende Videoüberwachung am ZOB Tübingen geht einher mit der kontemporären Kultur und Hang zum Überwachungsstaat. Kontextualisiert durch ein subjektiv defizitäres Sicherheitsempfinden encouragiert es Maßnahmen, die weder treffsicher noch angemessen sind. Die Argumentationslinie, Bus- und Bahnverkehr sei mittlerweile ohnehin komplett überwacht, lässt bestenfalls ein Laisser-faire hinsichtlich der Essenz einer freien, öffentlichen Gesellschaft erkennen, um die Überwachung des ZOB zu rechtfertigen. In Anbetracht von Vorlage 32/2025 ist die „Kriminalitätsbelastung“ von videoüberwachten Orten landesweit signifikant höher als am hiesigen ZOB, was eine gewisse Überwachungsaffinität insinuieren mag. Nicht zu selten geht im Schauspiel des Sicherheitstheaters unter, dass häufig keine nennenswerten präventiven Effekte durch Videoüberwachung erzielt wurden. Sie bedeutet hingegen nicht nur, dass wir ständig beobachtet werden, sondern auch, dass diese Beobachtungen gespeichert, analysiert und womöglich missbraucht werden könnten. Um Grundrechte, wie z.B. die Versammlungsfreiheit in einer Demokratie wahren zu können, braucht es zwingend überwachungsfreie, öffentliche Räume! Auch das sollte uns die globale Tendenz hin zu autokratischen Regimen zeigen.

In besagter Vorlage der Stadtverwaltung sind weitere weniger invasive Vorschläge aufgelistet, wie z.B. das Notrufsäulen-Konzept. Dadurch kann direkt Hilfe angefragt werden, anstatt just eine Straftat retrospektiv, wie es eine Videoüberwachung auch nur selten vermag, aufzuklären.

Also, tappen wir nicht in die Falle, indem wir einfach den Knopf „Überwachung“ drücken. Diese Entscheidung wird auch darüber bestimmen, in welchem Staat wir künftig leben werden.

Mittwochspalte 27.11.2024: Tübingen pleite!?

Die diesjährigen Haushaltsverhandlungen im Tübinger Gemeinderat zeitigen ein düsteres Bild des noch Finanzierbaren, obgleich doch die Aufgaben mit den Herausforderungen dieser Epoche mindestens proportional sind. Es gilt abzuwägen, an welchen Stellen aufgrund des Lindner’schen Spardiktats gekürzt werden kann, in Anbetracht der diversen Anforderungen, fragt mensch sich da als Gemeinderat nur wo?

Auch hier wäre eine breite Partizipation, zumindest deliberativer Natur, der Stadt-Bevölkerung gerade trotz klammer Kassen an der politischen Meinungs- und Entscheidungsfindung das Gebot der Stunde! Neoliberale Taktiken der politischen Elite, öffentliche Güter und die Daseinsvorsorge finanziell zu beschneiden, ließen sich in einem elaborierten Bürger:innenbeteiligungsprozess wohl kaum abbilden. Tübingen sollte u.a. beim Thema Klimawandelbekämpfung nicht nachlassen und weiter als Vorzeigekommune Standards setzen! Die avisierten Subventionskürzungen des Tübinger Deutschlandtickets laufen inkohärent zur Parkgebührerhöhung, sodass dies konzeptlos anrührt bzw. einer Reduktion auf finanzielle Konsolidierung. Wir wissen alle bzw. könnten es, dass das finanzielle Volumen in Deutschland- und damit subsequent auch in Tübingen- vorhanden ist, und durch eine Verteilungskorrektur die sozial-ökologische Transformation interessengerecht finanzierbar wäre! Da nun der geschasste Häuptling der Finanzen und Blockade Geschichte ist, können wir als Kommune nur hoffen, dass baldmöglichst die Reform der Schuldenbremse einer bedarfsorientierten Wirtschaftsweise und Haushaltspolitik vorangeht. Wir sollten bei diversen Themen wie Bildung, Infrastruktur (analog & digital), Maßnahmen gegen den Klimawandel, und ganz generell öffentliche Güter und Daseinsvorsorge nicht sparen, auch nicht in Tübingen!

Be- bzw. Entnennung von Brücken

(Um)bennenung der “Radbrücke Mitte” in “Kiomars-Javadi-Brücke” durch Einbindung des Namens in den Stadtplan, analog zum “Bankmannsteg” und “Indianersteg”.
Alternativ: Entnennung von “Bankmannsteg” und “Indianersteg” im Stadtplan und Verwendung umständlicher Beschreibungen statt dieser Kolloquialismen in sämtlicher öffentlicher Kommunikation und Vorlagen.

Antragsbegründung:

Aufgrund der räumlichen Nähe zum Tatort und dem bisherigen Mangel an einem griffigen Namen eignet sich die “Radbrücke Mitte” hervorragend als Mahnmal und Erinnerungsort für Kiomars Javadi. (https://de.wikipedia.org/wiki/Kiomars_Javadi)

Bei der Diskussion um die Benennung der “Radbrücke Mitte” als “Kiomars-Javadi-Brücke” und in der Sitzung des Planungsausschusses vom 16.05.2024 wurde mehrmals von der Verwaltung das Argument vorgebracht, dass eine offizielle Benennung von Brücken nicht möglich bzw. üblich sei. Namen wie “Bankmannsteg” oder “Indianersteg” sei Kolloquialismen und würden von Stadt nur der Deutlichkeit wegen, jedoch nicht z.B. im Stadtplan verwendet.

Wenn man nun aber den aktuellen Stadtplan ansieht, so zeigt sich ganz eindeutig, dass die Stadt diese Bezeichnungen nicht nur in Vorlagen und in der Kommunikation verwendet, sondern sie auch im Stadtplan hinterlegt hat. (Siehe Fotos vom 30.05.24)

Es spricht also, aus unserer Sicht, nichts dagegen, die Bezeichnung “Kiomars-Javadi-Brücke” in den Stadtplan mit aufzunehmen, sie in Vorlagen und in der Kommunikation so zu nennen und diese Bezeichnung langsam im Volksmund zu etablieren.

Sollte dies, aus weiteren sehr realen und keineswegs erfunden Gründen, nicht möglich sein, schlagen wir vor, auf informelle Benennungen bzw. Bezeichnungen dieser Art bei allen Brücken im Stadtgebiet zu verzichten und stattdessen fachlich korrekte sperrige Begriffe wie beispielsweise “alter Kläranlagensteg zwischen B12 und Kreisfischereiverein” oder “Marodes Brückchen beim Platz der Stadt Monthey” zu verwenden.

PS: Uns ist bewusst, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung der “alter Kläranlagensteg zwischen B12 und Kreisfischereiverein”, früher bekannt als “Bankmannsteg”, bereits größtenteils abgebaut ist. Da sich diese Realität aber noch nicht im Stadtplan spiegelt, ist er hier enthalten.

Unterstützung des Plant Based Treaty

Beschluss:

  1. Die Stadt Tübingen unterstützt den PBT, wie bereits 23 andere Städte weltweit.
  2. Die Stadt Tübingen schreibt im Namen des Gemeinderates und der Stadtverwaltung Tübingen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie das Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz an, um die Bundesregierung aufzufordern, den PBT zu unterstützen und mit den anderen Staaten der Erde geeignete Maßnahmen für eine Agrar- und Ernährungswende hin zu einem nachhaltigen pflanzenbasierten Ernährungssystem zu beschließen.
  3. Die Stadt ermittelt und berechnet die verbrauchsbedingten Treibhausgasemissionen innerhalb der Stadtgrenzen und aktualisiert den städtischen Klimaaktionsplan, um pflanzliche Lebensmittel zu einem Kernstück der städtischen Klimapolitik zu machen.
  4. Die Stadt Tübingen beschließt, dass bei allen Sitzungen und Veranstaltungen der Stadtverwaltung ausschließlich pflanzliche Lebensmittel angeboten werden und, wenn möglich, von einem lokalen Anbieter, der nachhaltige pflanzenbasierte Zutaten verarbeitet.
  5. Die Stadt Tübingen beschließt, dass alle Veranstaltungen von der Stadtverwaltung organisiert genutzt werden, um angemessen umweltfreundliche pflanzliche Lebensmittel und Getränke zu fördern und bereitzustellen, sowie Informationen über die Klima- und Gesundheitsvorteile und die relativen Kosten verschiedener Proteinquellen aufzuzeigen und die Menschen darüber zu informieren, wie sie sich ausgewogen pflanzlich ernähren können.
  6. Die Stadt Tübingen stellt durch Genehmigungsauflagen sicher, dass bei Veranstaltungen auf städtischen Freiflächen, bei denen Verpflegung angeboten wird, mindestens 50% der Anbieter umweltfreundliche pflanzliche Optionen anbieten.
  7. Die Stadt Tübingen führt in Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen öffentliche Interventionskampagnen wie Veggie-Tage, Veganuary oder Greener by Default durch und prüft die Möglichkeit, eine pflanzliche Aktionswoche einzuführen.
  8. Die Stadt Tübingen nutzt die Kommunikationskanäle der Stadtverwaltung zur Förderung nachhaltiger (und erschwinglicher) Ernährungspraktiken in der gesamten Stadt, einschließlich Einzelheiten zu den Klima- und Gesundheitsvorteilen von pflanzlichen Lebensmitteln und zur Aufklärung der Menschen über die besten Wege zu einer ausgewogenen pflanzlichen Ernährung.
  9. Die Stadt fördert in Zusammenarbeit mit Gruppen in der ganzen Stadt die Einrichtung neuer und geeigneter Gemeinschaftsgärten und Obstgärten. Sie identifiziert brachliegende Flächen, damit diese wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden können, für den Anbau von preiswerten und zugänglichen pflanzlichen Lebensmitteln für die Gemeinschaft.
  10. In Zusammenarbeit mit Gruppen fördert die Stadt die Einrichtung von Saatgutverteilzentren, um den Eigenanbau zu fördern und den Zugang zu frischem Obst und Gemüse zu verbessern.
  11. Die Stadtverwaltung sondiert die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen zur Einrichtung einer speziellen pflanzlichen Lebensmittelbank/Foodsharing in Tübingen.
  12. Der Anteil der fleischfreien bzw. pflanzenbasierten Verpflegung in Schulen und Kindertagesstätten wird erhöht.
  13. Die Stadtverwaltung vermittelt bestehende und entwickelt ggf. eigene Informationskampagnen, die junge Menschen für die Auswirkungen ihrer Lebensmittelauswahl auf Umwelt, Gesundheit und Tierschutz sensibilisieren sollen.
  14. Die Stadtverwaltung führt städtische Kampagnen durch, mit denen Cafés und Restaurants aufgerufen werden, Pflanzenmilch statt Kuhmilch als Standard einzuführen, um ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
  15. Die Stadtverwaltung fordert die Universität der Stadt Tübingen auf, den Plant Based Treaty zu unterstützen, und diskutiert mit ihr über die Möglichkeit, rein pflanzliche Speisen in den Mensen als Standard anzubieten.
  16. Die Stadtverwaltung erstellt einen Aktions- und Zeitplan zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen sowie zur regelmäßigen Berichterstattung über die Fortschritte.
  17. Die Stadtverwaltung leitet eine Kopie dieses Antrags an den Deutschen Städtetag weiter, um die Mitgliedsstädte um Unterstützung zu bitten.
  18. Die Stadtverwaltung leitet eine Kopie dieses Antrags an unsere aktiven Partnerstädte weiter, um sie um Unterstützung zu bitten.

Begründung:

Weltweit rufen Städte und Gemeinden den Klimanotstand aus und bemühen sich kommunale Beschlüsse unter Berücksichtigung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu fassen und ihren Teil dazu beizutragen, die globale Erhitzung auf 1,5 Grad und möglichst unter 2 Grad zu begrenzen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Prognosen des Weltklimarates machen deutlich, dass entschlossene Maßnahmen notwendig sind, um den Auswirkungen der Klimakatastrophe wirksam entgegenzuwirken.

Mit dem Klimaschutzprogramm 2023 hat Deutschland sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 65% zu senken und bis 2045 klimaneutral zu werden. Auch Tübingen möchte klimaneutral bis 2030 werden.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/klimaschutzprogramm-2023-2226992

Auch das Artensterben ist eine große Bedrohung für das Ökosystem Erde und damit unser Leben in Zukunft. Mit der “Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt” strebt die Bundesregierung die Umsetzung internationaler Vereinbarungen zum Schutz der Biodiversität in Deutschland an. Sie bezieht alle gesellschaftlichen Akteure, und damit auch Kommunen, mit ein.

https://www.bmuv.de/themen/naturschutz/allgemeines-und-strategien/nationale-strategie

Laut Umweltbundesamt trug die Landwirtschaft 2022 mit 76% zu den deutschen Methanemissionen bei. Innerhalb dieses Sektors ist insbesondere die Tierhaltung die Hauptquelle für dieses sehr wärmewirksame Treibhausgas. Im weltweiten Durchschnitt verursacht die Tierhaltung durch Gülle sowie die Verdauung der wiederkäuenden ‘Nutztiere’ rund 32% der menschengemachten Methanemissionen.

https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland/methan-emissionen

Laut dem “Global Methane Assessment” der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2021 sind bis 2030 Methanreduzierungen von 45% erforderlich, um bis 2045 einen Temperaturanstieg um 0,3 °C zu vermeiden. Da Methan ein recht kurzlebiges Treibhausgas ist, kann dessen Reduktion die globale Erwärmung kurzfristig abbremsen und uns so Zeit verschaffen, die wir benötigen, um das sehr viel langlebigere Kohlendioxid wieder aus der Atmosphäre zu binden.

https://www.unep.org/resources/report/global-methane-assessment-benefits-and-costs-mitigating-methane-emissions

Laut Chatham House im Auftrag des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) ist das weltweite Ernährungssystem der Haupttreiber für den rasanten Artenverlust, der sich ohne Agrarwende weiter beschleunigen wird. Dies liegt insbesondere an dem enormen Flächenbedarf der Tierhaltung und der damit verbundenen Zerstörung von Ökosystemen.

https://www.chathamhouse.org/2021/02/food-system-impacts-biodiversity-loss

Laut der bisher umfassendsten Metastudie der Oxford University über die Auswirkungen des weltweiten Ernährungssystems auf Klima, Umwelt und Artenvielfalt dienen 83% der Agrarflächen in Form von Tierfutter und Weideland der Herstellung von Tierprodukten, welche aber nur 18% der weltweit verzehrten Kalorien liefern. Umgekehrt werden 82% der weltweit verzehrten Kalorien auf nur 17% der Agrarflächen in Form von pflanzlichen Lebensmitteln für den direkten menschlichen Verzehr hergestellt.

https://www.josephpoore.com/Science%20360%206392%20987%20-%20Accepted%20Manuscript.pdf

Auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, DGE, hat unter Bezugnahme der Auswirkungen auf Gesundheit, Klima und Umwelt die Empfehlungen für den Konsum von Tierprodukten deutlich gesenkt. So heißt es in der Einleitung zu den neuen Empfehlungen: “Bunt und gesund essen und dabei die Umwelt schonen, das sind die DGE-Empfehlungen. Wer sich überwiegend von Obst und Gemüse, Vollkorngetreide, Hülsenfrüchten sowie Nüssen und pflanzlichen Ölen ernährt, schützt nicht nur seine Gesundheit, sondern schont dabei die Ressourcen der Erde.”

https://www.dge.de/gesunde-ernaehrung/gut-essen-und-trinken/dge-empfehlungen

Die globale Kampagne Plant Based Treaty (PBT) ist angelehnt an den bekannten Fossil Fuel Treaty und fordert die Regierungen der Welt auf, die Notwendigkeit einer sicheren und fairen, pflanzenbasierten Agrar- und Ernährungswende anzuerkennen und deren Umsetzung auszuhandeln. Der PBT zielt darauf ab, die weitere Expansion der Tierindustrie und die Zerstörung von Ökosystemen durch diese zu stoppen, die Transformation hin zu einer pflanzenbasierten Landwirtschaft zu fördern und die Wiederaufforstung und Renaturierung kritischer Ökosysteme aufzunehmen, um dem Klima- und Artenschutz zu dienen.

Mit Maßnahmen, die den Zugang zu und Konsum und Herstellung von pflanzenbasierten Lebensmitteln fördern, kann die Stadt Tübingen dazu beitragen, die negativen Auswirkungen der weltweiten Tierprodukteindustrie auf die Klimakatastrophe, das Artensterben und zahlreiche weitere Planetare Belastungsgrenzen abzumildern und die konsumbedingten Emissionen der Stadt Tübingen zu senken.

Beispiele bisheriger unterstützende Städte:

  1. Amsterdam, Niederlande
  2. Edinburgh, UK, plus Implementierungsplan
  3. Exmouth, UK
  4. Norwich, UK
  5. Lambeth, UK
  6. Haywards Heath, UK
  7. Los Angeles, USA
  • – Paul Schmitthenner (1884–1972), Architekt in Kilchberg
    – Gebhard Müller (1900–1990), Politiker (CDU), MdL (Württemberg-Hohenzollern, Baden-Württemberg), Ministerpräsident (Württemberg-Hohenzollern und Baden-Württemberg), Präsident des Bundesverfassungsgerichts
    -Kurt Georg Kiesinger (1904–1988), Bundeskanzler und Ministerpräsident
    -Theodor Eschenburg (1904–1999), Politikwissenschaftler

werden die Ehrenbürgerschaft der Stadt Tübingen aberkannt.

Begründung:

Wir, gemeinsam mit der SPD Tübingen, haben bereits im Jahr 2023 Mittel im Haushalt für die Erforschung der „Ehrenwürdigkeit“ der Ehrenbürger*innen der Stadt Tübingen bereitgestellt. Dies soll durch eine qualifizierte Kommission erfolgen, ähnlich wie es bereits von uns für problematische Straßennamen beantragt und umgesetzt wurde.

Bisher wurde diese Forschung nicht durchgeführt. Leider war die Verwaltung nicht in der Lage, eine solche Kommission zusammenzustellen und/oder ein Gutachten in Auftrag zu geben. Deshalb haben wir die Recherche eigenständig durchgeführt. Die Liste ist sicherlich nicht vollständig, da wir nur Zugriff auf eindeutig belegtes und veröffentlichtes Material im Internet haben. Es ist anzunehmen, dass es weitere Rassist*innen und Nationalsozialist*innen unter den Ehrenbürger*innen von Tübingen gibt.

Nach heutigen moralischen Maßstäben, die auch weithin von der damaligen Gesellschaft akzeptiert wurden, halten wir die genannten Personen für nicht würdig, die höchste Auszeichnung der Stadt Tübingen zu erhalten. Durch die Aberkennung der „Ehre“ von Verbrecher*innen, Opportunist*innen sowie Mitläufer*innen während der NS-Zeit und anderer rassistischer Regime und Ideologien setzt die Stadt Tübingen ein starkes Zeichen gegen diese Ideologien. Gleichzeitig sollen Widerstandskämpfer*innen gegen dieselben Regime und Ideologien geehrt werden.

Paul Schmitthenner: 1931 begann Schmitthenner, mit dem „Kampfbund für deutsche Kultur“ (KfdK), einer Organisation der NSDAP, zu kooperieren und für ihn öffentlich aufzutreten, im Juli 1932 war er Mitunterzeichner des Manifests „Deutsche Geisteswelt für den Nationalsozialismus“, und im März 1933 trat er der NSDAP bei. Im selben Jahr wurde er zum „Reichsfachleiter für bildende Kunst“ im KfdK ernannt, lehnte aber einen Ruf an die TH Charlottenburg ab. Regional bekannt ist vor allem die maßgeblich von ihm im Heimatschutzstil konzipierte Kochenhofsiedlung, deren früheste Planungen bis in das Jahr 1927 zurückreichen und die 1933 in Stuttgart als Gegenmodell zur Weißenhofsiedlung errichtet wurde – Vertreter des Heimatschutzstils und vor allem der KfdK lehnten das Flachdach als „undeutsch“ ab. 1932 schrieb Schmitthenner: „Die Merkmale deutscher Baukunst sind entscheidend im deutschen Volkstum begründet, dessen Wesen wiederum bedingt ist durch das Stück Erde, mit dem es schicksalhaft verbunden, das die Wiege seiner Geschichte und Art ist. In der deutschen Baukunst offenbart sich dieses Wesen am sinnfälligsten in der Tradition.“ Voigt zufolge sei er in der Folgezeit in Gegnerschaft zu monumentalen Nazi-Baukonzepten geraten, insbesondere zur Umgestaltung Berlins („Germania“) und verschiedener im Kriege zerstörter Städte, während Nerdinger meint, er habe lieber in Stuttgart, dem Ort, wo er als Professor lehrte, bleiben wollen, und: „Dass Schmitthenner für ein sanftes, ‚unscheinbares‘ Bauen im Sinne Adalbert Stifters plädierte, mag eine Divergenz zu den monumentalen Planungen insbesondere von Speer ausgedrückt haben, aber auch diese Haltung hat nicht das Geringste mit einer Distanzierung vom Nationalsozialismus zu tun, im Gegenteil, er wollte nur der rassistischen Bewegung, der er bis zu deren Ende 1945 als Parteimitglied angehörte, eine andere Richtung zu einem stärker mit den Wurzeln des ‚Volkstums‘ verbundenen Bauen geben. Er trug eine Alternative, aber doch keineswegs eine Gegenposition zum NS-Bauen vor.“

Quelle: https://www.ns-akteure-in-tuebingen.de/biografien/partei/paul-schmitthenner

Gebhard Müller: Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten arbeitete er, 1939/40 und 1944/45 durch Kriegsdienst unterbrochen, als Amtsrichter und Landgerichtsrat in Waiblingen, Göppingen und Stuttgart. Er wurde Mitglied im Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) und in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) und war Förderndes Mitglied der SS, widersetzte sich aber auch einzelnen Maßnahmen des NS-Staates und der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP).

Quelle: https://stadtlexikon.karlsruhe.de/index.php/De:Lexikon:bio-0070

Kiesinger trat zum 1. Mai 1933 in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 2.633.930). Er trat auch in das NSKK ein. Zu seinen Beweggründen für den Beitritt äußerte Kiesinger sich später verschiedentlich. In seinen Memoiren behauptet er, er habe Exzesse verhüten wollen, und sei in die NSDAP eingetreten, um ihre Ideologie zu verändern. Er behauptete dort auch, dass sein Motiv am Anfang gewesen sei, der antisemitischen „Rassenpropaganda entgegenzuwirken“. Sein Biograph Gassert erachtet das als unglaubwürdig.

Die deutsch-französische Journalistin Beate Klarsfeld zeigte Kiesingers enge Verbindungen zu Ribbentrop und Joseph Goebbels, dem Chef des nationalsozialistischen Propagandaministeriums, auf. Sie behauptete außerdem, Kiesinger sei maßgeblich für die Inhalte der deutschen Auslandssendungen verantwortlich gewesen, zu denen auch Antisemitismus und Kriegspropaganda gehörten, und habe eng mit den SS-Funktionären Gerhard Rühle und Franz Alfred Six zusammengearbeitet. Letzterer war für Massenmorde im von den Nazis besetzten Osteuropa verantwortlich und wurde im Nürnberger Einsatzgruppenprozess als Kriegsverbrecher angeklagt. Auch nach Bekanntwerden der Judenvernichtung hatte Kiesinger weiterhin antisemitische Propaganda betrieben. Diese Behauptungen stützten sich unter anderem auf Dokumente, die Albert Norden über die Täter von Kriegs- und NS-Verbrechen veröffentlichte.

Einer seiner Tiefpunkte als Bundeskanzler war 1968, als die Nazi-Jägerin Beate Klarsfeld, die mit ihrem Mann Serge Klarsfeld gegen Nazi-Verbrecher kämpfte, ihm während des Christdemokraten-Parteitags 1968 öffentlich eine Ohrfeige gab und ihn einen Nazi nannte. Sie tat dies auf Französisch und wiederholte – während sie von zwei Platzanweisern aus dem Raum gezerrt wurde – ihre Worte auf Deutsch: „Kiesinger! Nazi! Abtreten!“ („Kiesinger! Nazi! Treten Sie zurück!“) Kiesinger, der sich die linke Wange hielt, antwortete nicht. Bis zu seinem Tod weigerte er sich, sich zu dem Vorfall zu äußern, und bei anderen Gelegenheiten bestritt er ausdrücklich, dass er opportunistisch gewesen sei, als er 1933 der NSDAP beigetreten sei (obwohl er zugab, in das deutsche Außenministerium eingetreten zu sein, um seiner Einberufung durch die Wehrmacht im Jahr 1940 zu entgehen). Weitere prominente Kritiker waren die Schriftsteller Heinrich Böll und Günter Grass. (1966 hatte Grass Kiesinger in einem offenen Brief aufgefordert, die Kanzlerschaft nicht anzunehmen). Im Jahr 2006, 40 Jahre später, gestand Grass in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung seine Mitgliedschaft in der Waffen-SS, was zu einer Kontroverse wurde.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Georg_Kiesinger

Am 30. Juni 1933 trat Eschenburg der Schutzstaffel der NSDAP (SS) als Anwärter bei und wurde am 6. März 1934 SS-Mann. Das begründete er in seinen Lebenserinnerungen selbstkritisch mit seinem damaligen Opportunismus. Dass er, wie er auch schrieb, bereits drei Monate später wieder austrat, fand sich nicht in seiner SS-Stammrolle, die später die Politologin Hannah Bethke untersuchte. Michael Naumann hält diese Angabe Eschenburgs für unglaubwürdig.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Eschenburg

Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein

Der Gemeinderat der Stadt Tübingen ersucht die TüBus GmbH, zukünftig auf die Einleitung von Strafanzeigen oder Strafanträgen gemäß § 265a wegen Beförderungserschleichung zu verzichten.

Begründung des Antrags:

Die Kriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrschein betrifft insbesondere Menschen mit geringem Einkommen. Oftmals führen Armut und schwierige Lebensumstände dazu, dass Personen ohne Fahrschein fahren.

Die Strafzahlung gemäß § 265a kann oft nicht beglichen werden, was eine Ersatzfreiheitsstrafe zur Folge hat. Fahren ohne gültigen Fahrschein ist der Hauptgrund für die Verhängung solcher Ersatzfreiheitsstrafen, von denen jährlich 7.000 bis 10.000 Bürgerinnen und Bürger in Deutschland betroffen sind. Die Inhaftierung verschlimmert oft die bereits prekäre Situation und kann zu Job- und Wohnungsverlust führen.

Die Kriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein widerspricht dem Prinzip des Strafrechts, wonach Strafe nur als letztes Mittel eingesetzt werden soll. Die Verkehrsbetriebe haben unabhängig von einer strafrechtlichen Verfolgung Ansprüche auf zivilrechtlichem Weg. Ein Verzicht auf Strafanzeigen beeinträchtigt also nicht die rechtlichen Möglichkeiten der Unternehmen.

Ein Verzicht auf Strafanzeigen würde zudem die Justiz und Ermittlungsbehörden entlasten. Andere Städte wie Karlsruhe, Bremen und Düsseldorf haben bereits ähnliche Maßnahmen beschlossen.

Die Ampelkoalition in Berlin hat eine Überarbeitung des Straftatbestandes der Leistungserschleichung, § 265a StGB, in Aussicht gestellt, darunter die mögliche Herabstufung zu einer Ordnungswidrigkeit. Dadurch könnten Bußgelder verhängt werden, die in der Regel niedriger sind als Strafzahlungen und auch von finanziell weniger gut gestellten Menschen leichter aufgebracht werden können.

Prof. Dr. Thomas Fischer, Rechtsanwalt in München und Rechtswissenschaftler sowie ehemaliger Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, äußerte sich am 23. Mai 2022 in der Legal Tribune Online zur Frage, ob das Fahren ohne gültigen Fahrschein überhaupt bestraft werden soll:

„(…) Schwarzfahren sollte nicht weiter bestraft werden. Es ist in der Substanz nur das Nichtzahlen einer Schuld. Das reicht für keine der anderen Varianten des § 265a StGB. Die geschädigten Unternehmen können sich zivilrechtlich wirksam wehren. Das Unrecht des bloßen Schwarzfahrens ohne Zugangserschleichung rechtfertigt weder eine Verfolgung als Straftat noch eine solche als Ordnungswidrigkeit. Wenn das die Rechtsprechung nicht einsieht, muss der Gesetzgeber es ihr ins Strafgesetzbuch schreiben. (…)“*

*https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-an-thomas-fischer-schwarzfahren-weiter-bestrafen/

Auch andere Jurist:innen stellen in Frage, ob das bloße nichtbezahlen eines Fahrscheins überhaupt eine “Erschleichung” darstellt.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/fahren-ohne-fahrschein-freiheitsfonds-ampelkoalition-erschleichen-265a-buschmann-gesetzesaenderung-schwarzfahren

Nicht unproblematisch ist auch die Herkunft und die Wirkung des Paragrafen:

“Seinen Ursprung hat Paragraf 265a in der NS-Zeit, wie das Bundesjustizministerium auf Nachfrage bestätigt: Demnach habe damals der Missbrauch eines Münzfernsprechers strafrechtlich nicht verfolgt werden können, weil kein „Täuschungsadressat“ vorgelegen habe. Schließlich war der „Getäuschte“ in diesem Fall eine Maschine. Als Folge wurde 1935 Paragraf 265a erlassen. Heute betroffen von Haftstrafen durch das Erschleichen von Leistungen sind vor allem arme Menschen. Zwar werden mehrheitlich Geldstrafen erteilt mit der Möglichkeit, diese abzuarbeiten, etwa durch Sozialstunden. Das sei aber beispielsweise Obdachlosen oder Suchtkranken oftmals nicht möglich – und es komme schließlich doch zu einer Haftstrafe, einer sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe, []…”*

*https://www.hessenschau.de/wirtschaft/wenn-schwarzfahrer-im-gefaengnis-landen,schwarzfahren-gefaengnis-100.html

Besonderer Dank gilt der Fraktion “Die PARTEI-Klima-Fraktion” des Düsseldorfer Stadtrates und Die Linke in Karlsruhe, deren Antrag als maßgebliche Grundlage für diesen Antrag diente.

TÜL/Die Linke Fraktion

Die FRAKTION – PARTEI, DiB, Huhn